| 4.
Zutritt |
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Freien Zutritt haben
nur Platzmieter. Campeure haben sich bei Ankunft beim Kiosk unter
Vorweisung eines Ausweispapiers zu melden und einzuschreiben.
Bei Durchreisenden kann der Platzwart die Vorauszahlung verlangen. Bei
längerem Aufenthalt von Campeuren kann sie der Platzwart periodisch
erheben.
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Das Auto
von Platzmietern ist auf der eigenen Parzelle abzustellen. Für die
vorhandenen reservierten Parkplätze ist eine jährliche Gebühr zu
entrichten.
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Jugendliche unter 16
Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Bewilligung der
Erziehungsberechtigten möglich.
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| Das Benützen des Pools
ist nur für Platzmieter gestattet. |
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| 5.
Besucher |
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Die Platzmieter haften
dafür, dass sich ihre Besucher keine Verletzung des Reglements
zuschulden kommen lassen.
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| Platzbesucher haben die
Parkgebühr für das Auto beim Betreten des Areals zu entrichten. Der
Gastgeber ist für die Bezahlung der Übernachtungen seiner Gäste
verantwortlich. Gegen vorgängig beim Kiosk zu entrichtende Gebühr ist
die Benutzung des Pools für Tagesbesucher erlaubt. |
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| 6.
Hygiene und Sauberkeit |
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| Der gesamte
Campingplatz, insbesondere die sanitären Anlagen sind immer äusserst
sauber zu halten. Kinder unter 5 Jahren dürfen WC und Duschen nur in
Begleitung älterer Personen benützen. Die Entleerung von Abwasser auf
den Boden oder direkt in öffentliche Gewässer ist ebenfalls verboten.
Unter die Ausgussrohre der Wohnwagen müssen Behälter gestellt werden.
Die Abwasser und der Inhalt von tragbaren WC's sind in
die dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entleeren. Warmwasser für das
Geschirr muss an den Münzautomaten bezogen werden. Jetons für das
Warmwasser der Duschen können am Kiosk bezogen werden. Es ist untersagt,
Abfälle jeglicher Art an einem anderen Ort als in den Abfallcontainern
in den gebührenpflichtigen
Abfallsäcken des Campingplatzes zu deponieren.
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Grünabfall und Äste
können in den bereitgestellten Anhängern deponiert werden.
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Altglas kann im
Glascontainer in Sulz entsorgt werden. Ende Saison wird jeweils ein
Sammeltransport für Alteisen organisiert.
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| Im übrigen sind die
Bestimmungen der Umweltschutzgesetzgebung einzuhalten. |
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| 7. Ruhe
und Disziplin |
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Jeder
Campingplatz-Benützer ist verpflichtet, jeden Lärm zu vermeiden. Von
12.00-14.00 und von 22.00-08.00 Uhr ist jeder Motorfahrzeugverkehr auf
dem Areal untersagt. In der übrigen Zeit ist die Geschwindigkeit auf
Schritttempo zu beschränken. Von 23.00-08.00 Uhr sowie 12.00-14.00 Uhr
ist
absolute Ruhe einzuhalten. Unfälle und Schäden an Installationen sind
unverzüglich dem Platzwart zu melden. Diebstahl führt zu sofortigem
Platzverweis.
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| Im Falle der Wegweisung
erlischt jeder Rückerstattungsanspruch auf bereits bezahlte Gebühren und
der Schadenersatzanspruch des Platzverwalters bleibt vorbehalten. |
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| 8.
Tiere |
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| Unter Einhaltung
folgender Vorschriften werden Tiere erlaubt: |
| - Sie müssen ständig
unter Aufsicht sein. |
| - Das Terrain darf
nicht verunreinigt werden. |
| - Auf dem Areal sind
die Hunde an der Leine zu führen. |
| - Sie dürfen nicht in
die sanitären Anlagen mitgenommen oder auf dem Campingplatz gebadet oder
gewaschen werden. |
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| 9.
Bauvorschriften |
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Der Rasen ist immer
kurz zu halten und die Hecken sind in einem gepflegten Zustand zu
halten. Bei säumigen Platzmietern behält sich der Platzwart vor, diese
Pflichten gegen Gebühr selber wahrzunehmen.
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Auf dem Gelände des
Campingplatzes dürfen grundsätzlich keine festen Bauten errichtet
werden. Das heisst, die Vorbauten und Caravans dürfen nicht mit einem
Fundament ausgestattet sein. Sie müssen leicht demontierbar oder fahrbar
sein.
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| Ausnahmsweise dürfen
Fugen von Platten mit einer Zementfuge ausgegossen und die Ränder von
Plattenböden leicht mit Mörtel befestigt werden.
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Auf den
Parzellen über 100m2 dürfen die Vorbauten 3m breit sein, auf den
kleineren Parzellen 2.5m. Die Vorbauten dürfen den Wohnwagen bzw. das
Wohnmobil seitlich nicht überragen. Die Gesamthöhe der Bauten bzw.
Caravans darf 3m nicht überschreiten.
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Caravans sind
so zu platzieren, dass sie auf der eigenen Parzelle umschritten werden
können.
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Sonnenschutzüberdachungen vor den Vorzelten müssen leicht demontierbar
sein und bei längerer Abwesenheit entfernt werden. Sie dürfen nur nach
vorgängiger Absprache mit dem Platzwart erstellt werden.
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| Auf den Parzellen muss
ein Drittel der Gesamtfläche begrünt bleiben.
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| Die
Frischwasserleitungen auf den Parzellen sind mit speziellen Pex-Rohren
zu verlegen und sollten von einer Fachperson angeschlossen werden.
Gartenschläuche oder Metallrohre sind nicht geeignet für die Verlegung
im Erdreich.
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| Fahnenstangen dürfen
höchstens 5m hoch sein.
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Gerätekisten dürfen
höchstens die Aussenmasse von 80 x 100 x 180 cm aufweisen.
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Cheminée's sowie
jegliche Bauten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Platzwart erstellt
werden.
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Parabolspiegel von
Satelliten-Empfängern und Antennen dürfen die Bauten in der Höhe nicht
überschreiten, sie sind vorzugsweise seitlich zu montieren.
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Hecken und
Holzzäune sind als Parzellenabgrenzung erlaubt, dürfen aber die Höhe von
180 cm
nicht überschreiten und die Fenster des anliegenden Caravans nicht
abdecken.
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Wohnwagen, Mobilheime
und Zelte müssen vorschriftgemässe elektrische Installationen aufweisen,
damit Strom bezogen werden kann.
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Für elektrische Schäden
und Unfälle wird keine Haftung übernommen.
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| Die Stromrechnung ist
bis Ende Oktober zu bezahlen. |