1. Allgemeine Bestimmungen
 
Der Campingplatz Sulz untersteht der Leitung von Hansjörg und Ivo Kohler. Ihren Weisungen und Anordnungen ist strikte folge zu leisten.
  
Die Anwesenheit auf dem Campingplatz schliesst die Anerkennung dieses Reglements ein. 
 
 
 2. Verbindlichkeit
 
Das vorliegende Reglement hat Gültigkeit für alle Personen, welche sich auf dem Campingplatz Sulz aufhalten. Die Verbindlichkeit erstreckt sich insbesondere auch auf Besucher von Platzmietern, welche für Ihre Gäste verantwortlich sind. Für die Platzmieter wird das vorliegende Reglement mit der Aushändigung verbindlich. 
 
 
 3. Mietvetrag
 
Der mit dem Campingplatz Sulz abgeschlossene Mietvertrag ist nicht übertragbar und hat nur für die im Vertrag festgehaltene Person Gültigkeit.
Die Miete ist jeweils auf Ende Jahr zu entrichten. Säumigen Mietern werden eine Mahngebühr von Fr. 30.00 und 6 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
Bei der Auflösung des Vertrages ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Der Wohnwagen ist zu entfernen und die Parzelle in aufgeräumtem Zustand zu übergeben. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift behält sich der Platzvermieter vor, diese Arbeiten gegen Gebühr selber zu
verrichten. 
 
 
4. Zutritt
 
Freien Zutritt haben nur Platzmieter. Campeure haben sich bei Ankunft beim Kiosk unter Vorweisung eines Ausweispapiers zu melden und einzuschreiben.
Bei Durchreisenden kann der Platzwart die Vorauszahlung verlangen. Bei längerem Aufenthalt von Campeuren kann sie der Platzwart periodisch erheben.
 

Das Auto von Platzmietern ist auf der eigenen Parzelle abzustellen. Für die vorhandenen reservierten Parkplätze ist eine jährliche Gebühr zu entrichten.

 

Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Bewilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
 
Das Benützen des Pools ist nur für Platzmieter gestattet. 
 
 
5. Besucher
 
Die Platzmieter haften dafür, dass sich ihre Besucher keine Verletzung des Reglements zuschulden kommen lassen.
 
Platzbesucher haben die Parkgebühr für das Auto beim Betreten des Areals zu entrichten. Der Gastgeber ist für die Bezahlung der Übernachtungen seiner Gäste verantwortlich. Gegen vorgängig beim Kiosk zu entrichtende Gebühr ist die Benutzung des Pools für Tagesbesucher erlaubt. 
 
 
6. Hygiene und Sauberkeit
 
Der gesamte Campingplatz, insbesondere die sanitären Anlagen sind immer äusserst sauber zu halten. Kinder unter 5 Jahren dürfen WC und Duschen nur in Begleitung älterer Personen benützen. Die Entleerung von Abwasser auf den Boden oder direkt in öffentliche Gewässer ist ebenfalls verboten. Unter die Ausgussrohre der Wohnwagen müssen Behälter gestellt werden.

Die Abwasser und der Inhalt von tragbaren WC's sind in die dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entleeren. Warmwasser für das Geschirr muss an den Münzautomaten bezogen werden. Jetons für das Warmwasser der Duschen können am Kiosk bezogen werden. Es ist untersagt, Abfälle jeglicher Art an einem anderen Ort als in den Abfallcontainern in den gebührenpflichtigen
Abfallsäcken des Campingplatzes zu deponieren.
 

Grünabfall und Äste können in den bereitgestellten Anhängern deponiert werden.
 
Altglas kann im Glascontainer in Sulz entsorgt werden. Ende Saison wird jeweils ein Sammeltransport für Alteisen organisiert.
 
Im übrigen sind die Bestimmungen der Umweltschutzgesetzgebung einzuhalten. 
 
 
7. Ruhe und Disziplin
 
Jeder Campingplatz-Benützer ist verpflichtet, jeden Lärm zu vermeiden. Von 12.00-14.00 und von 22.00-08.00 Uhr ist jeder Motorfahrzeugverkehr auf dem Areal untersagt. In der übrigen Zeit ist die Geschwindigkeit auf Schritttempo zu beschränken. Von 23.00-08.00 Uhr sowie 12.00-14.00 Uhr ist
absolute Ruhe einzuhalten. Unfälle und Schäden an Installationen sind unverzüglich dem Platzwart zu melden. Diebstahl führt zu sofortigem Platzverweis.
 
Im Falle der Wegweisung erlischt jeder Rückerstattungsanspruch auf bereits bezahlte Gebühren und der Schadenersatzanspruch des Platzverwalters bleibt vorbehalten. 
 
 
8. Tiere
 
Unter Einhaltung folgender Vorschriften werden Tiere erlaubt: 
- Sie müssen ständig unter Aufsicht sein.
- Das Terrain darf nicht verunreinigt werden.
- Auf dem Areal sind die Hunde an der Leine zu führen.
- Sie dürfen nicht in die sanitären Anlagen mitgenommen oder auf dem Campingplatz gebadet oder gewaschen werden. 
 
 
9. Bauvorschriften
 
Der Rasen ist immer kurz zu halten und die Hecken sind in einem gepflegten Zustand zu halten. Bei säumigen Platzmietern behält sich der Platzwart vor, diese Pflichten gegen Gebühr selber wahrzunehmen.
 
Auf dem Gelände des Campingplatzes dürfen grundsätzlich keine festen Bauten errichtet werden. Das heisst, die Vorbauten und Caravans dürfen nicht mit einem Fundament ausgestattet sein. Sie müssen leicht demontierbar oder fahrbar sein.
 
Ausnahmsweise dürfen Fugen von Platten mit einer Zementfuge ausgegossen und die Ränder von Plattenböden leicht mit Mörtel befestigt werden.

 

Auf den Parzellen über 100m2 dürfen die Vorbauten 3m breit sein, auf den kleineren Parzellen 2.5m. Die Vorbauten dürfen den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil seitlich nicht überragen. Die Gesamthöhe der Bauten bzw. Caravans darf 3m nicht überschreiten.

 

Caravans sind so zu platzieren, dass sie auf der eigenen Parzelle umschritten werden können.

 

Sonnenschutzüberdachungen vor den Vorzelten müssen leicht demontierbar sein und bei längerer Abwesenheit entfernt werden. Sie dürfen nur nach vorgängiger Absprache mit dem Platzwart erstellt werden.

 

Auf den Parzellen muss ein Drittel der Gesamtfläche begrünt bleiben.

 

Die Frischwasserleitungen auf den Parzellen sind mit speziellen Pex-Rohren zu verlegen und sollten von einer Fachperson angeschlossen werden. Gartenschläuche oder Metallrohre sind nicht geeignet für die Verlegung im Erdreich.

 

Fahnenstangen dürfen höchstens 5m hoch sein.

 

Gerätekisten dürfen höchstens die Aussenmasse von 80 x 100 x 180 cm aufweisen.
 
Cheminée's sowie jegliche Bauten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Platzwart erstellt werden.
 
Parabolspiegel von Satelliten-Empfängern und Antennen dürfen die Bauten in der Höhe nicht überschreiten, sie sind vorzugsweise seitlich zu montieren.
 

Hecken und Holzzäune sind als Parzellenabgrenzung erlaubt, dürfen aber die Höhe von

180 cm nicht überschreiten und die Fenster des anliegenden Caravans nicht abdecken.
 

Wohnwagen, Mobilheime und Zelte müssen vorschriftgemässe elektrische Installationen aufweisen, damit Strom bezogen werden kann.
 
Für elektrische Schäden und Unfälle wird keine Haftung übernommen.
 
Die Stromrechnung ist bis Ende Oktober zu bezahlen.